DAZ
1. SCHULSPEZIFISCHE RAHMENBEDINGUNGEN
Besonderheiten der Schule:
Die derzeit dreizügige Sachsenwald-Grundschule ist seit 1990 eine sportbetonte Grundschule. Es besteht ein umfangreiches und vielseitiges AG-Angebot. Der Unterricht erfolgt in 40-Minuten-Einheiten. Für den Fremdsprachenunterricht gibt es die Möglichkeit zwischen Englisch und Französisch zu wählen. Soziale Struktur der Schülerinnen und Schüler: Die ca. 430 Schülerinnen und Schüler der Sachsenwald-Grundschule kommen aus sehr unterschiedlichen familiären Verhältnissen. 190 Kinder sind nichtdeutscher Herkunft; einige Kinder haben einen Integrationsstatus.
Personal:
Das Kollegium setzt sich zusammen aus 36 Lehrerinnen und Lehrern (inklusive Religions- und Lebenskundelehrerinnen), sowie 10 Erzieherinnen und Erziehern. Von den momentan vier im DAZ-Unterricht eingesetzten Kolleginnen hat bedingt durch personellen Wechsel nur eine an einer DAZ-Ausbildung teilgenommen. Die entsprechenden Kolleginnen nehmen im Rahmen dieses Unterrichts sowohl an der Fachkonferenz „Fördern“ als auch an einer eigenen Fachkonferenz teil.
Räumliche Gegebenheiten:
Für die separat zu erteilenden DAZ-Stunden steht ein kleiner Raum für ca. 10 Personen zur Verfügung, der vorrangig auch für diesen Unterricht genutzt wird. In diesem Raum stehen entsprechende Materialien für alle Jahrgangs- und Sprachstandsstufen zur Verfügung.
2. BEDARFSERMITTLUNG
Alle Schulanfänger werden ein halbes Jahr vor Schuleintritt im Rahmen der Sprachstandsfeststellung getestet. Diese Ergebnisse bilden die Grundlage für das Auswahlverfahren zur Teilnahme. Über weitere Testverfahren im Schulanfangsbereich oder über individuell festgestellten Bedarf melden Lehrerinnen und Lehrer weitere Schülerinnen und Schüler für den DAZ-Unterricht. Die DAZLehrerinnen und DAZ-Lehrer befinden durch eine fortlaufende Diagnose über die Teilnahme und besprechen mit den Klassenleiterinnen und Klassenleitern den weiteren Verbleib. Sie dokumentieren die Lernentwicklung.
3. ZIELSETZUNG
Der DAZ-Unterricht an unserer Schule soll die Kinder n.d.H. für eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht aller Lernbereiche und Fächer qualifizieren. Er ist ein eigenständiges Unterrichtsfach, hat aber eine Helferfunktion für alle anderen Fächer.
Der Unterricht soll deshalb:
- zum Sprachlernen motivieren,
- individuelles Lernen ermöglichen,
- authentische Anlässe zur mündlichen und schriftlichen Kommunikation schaffen,
- interkulturelle Inhalte einbeziehen,
- Sprachkompetenz schaffen,
- die Lernenden zur Reflexion über ihre individuelle Sprachentwicklung befähigen.
4. INHALTLICHE GRUNDLAGEN
Der Arbeitsplan für DAZ basiert auf dem Rahmenlehrplan und der „Handreichung Deutsch als Zweitsprache“. Im Sinne des Sprachenlernens soll die Sprache Deutsch funktional erworben werden. Es sollen Sprachmuster eingeschliffen, abgesichert und vertieft werden. Im Vordergrund steht das Sprechenlernen (im Gegensatz zum Förderunterricht: Lesen- und Schreibenlernen). Bei äußerst geringen Deutschkenntnissen werden vergleichbar mit dem Fremdsprachenunterricht exemplarisch Teilbereiche des Lebens oder des Unterrichts herausgegriffen und anhand von sowohl Anschauungsmaterialien als auch szenischen Darstellungen verständlich gemacht. Die DAZ-Lehrerinnen und DAZ-Lehrer berücksichtigen folgende Prinzipien:
- Überflutung von Sprache vermeiden,
- Einfache, vollständige Sätze sprechen,
- Auf eine korrekte und deutliche Aussprache achten,
- Im Redefluss (freies Erzählen) das Kind reden lassen und nicht dazwischen korrigieren,
- Bei der Einübung von Strukturen immer korrigieren,
- Die richtige Sprachgeschwindigkeit einhalten,
- Bei Arbeitsaufträgen anfangs möglichst die gleichen Formulierungen verwenden und wenig variieren.
5. ORGANISATION
Im Sinne einer hohen Effektivität wird der DAZ-Unterricht unter folgenden Gesichtspunkten organisiert:
- Der DAZ-Unterricht findet parallel zum anderen Unterricht statt.
- Bei der Zusammenstellung der Gruppen höherer Klassenstufen soll beachtet werden, dass der andere Fremdsprachenunterricht der Schülerinnen und Schüler unberührt bleibt.
- Die Lerngruppen werden in ihrer Größe und Zusammensetzung entsprechend der zur Verfügung stehenden Stundenzahl und dem Bedarf gebildet.
- Sie können klassen- und jahrgangsübergreifend sein.
- Sie sollen nach Möglichkeit leistungshomogen zusammengesetzt sein.
- Die Anzahl der Stunden ist auf der Grundlage der Bedarfsermittlung individuell festzulegen und variiert von 2 bis 5 Stunden wöchentlich.
- Es ist sicher zu stellen, dass auf jede Schülerin und jeden Schüler individuell und dem Lernstand angemessen eingegangen werden kann.
- Die Zuständigkeit für die entsprechenden Schülerinnen und Schüler liegt in der Hand einer Lehrkraft.
- Die Inanspruchnahme der DAZ-Stunden als Vertretungsstunden soll weitestgehend vermieden werden.
- Die Teilnahme wir entsprechend der AV-Zeugnisse auf dem Zeugnis vermerkt.


